Zulassungskriterien in Österreich
Anforderungen und Zulassungskriterien für unbemannte Luftfahrzeuge in Österreich:
Sicherheit wird bei uns großgeschrieben. Aber nicht nur unsere persönliche Einstellung zum Thema Sicherheit ist von Relevanz.
In Österreich gibt es sehr strenge Auflagen für den Betrieb von Multicoptern bzw. für alle Arten von unbemannten Luftfahrzeugen (uLFZ), wie unsere Fluggeräte offiziell genannt werden. Die österreichische Flugbehörde Austro Control erteilt gemäß der Novelle zum Luftfahrtgesetz (LFG) von 1.1.2014 luftfahrtrechtliche Bewilligungen, welche je nach Gewicht und Einsatzzweck unterschiedliche technische und betriebliche Voraussetzungen verlangen (siehe Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitshinweis Nr. 67 LBTH. 67).
Demnach benötigen alle nicht-militärischen uLFZ eine von der Austro Control ausgestellte Betriebsbewilligung. Die einzige Ausnahme hierzu bilden „Spielzeugdrohnen“ bis maximal 0,25 kg (bzw. bis max. 79 Joule Bewegungsenergie), welche nur bis zu einer geringen Flughöhe verwendet werden dürfen. Als Vergleich, eine typische Actioncam mit Aufhängung wiegt bereits mindestens 0,30 kg.
Alle anderen uLFZ dürfen nicht betrieben werden, sobald eine eingeschaltete Kamera o.ä. mitgeführt wird — auch wenn diese im Set mit einer Kamera legal in einem österreichischen Elektromarkt gekauft wurden. Auszug aus LBTH. 67:
Sobald ein Gerät daher gegen Entgelt/gewerblich oder nicht ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst betrieben wird (sondern z.B. für Foto-/Filmaufnahmen, auch wenn es sich dabei um private Aufnahmen handelt), ist […] für den Betrieb eine Bewilligung der ACG (Hinweis: Austro Control GmbH) erforderlich.
Wie auf der Abbildung links zu sehen ist, berücksichtigt die jeweilige Kategorisierung neben der Masse des unbemannten Luftfahrzeuges — wichtige Grenzen liegen bei 5 kg bzw. 25 kg — auch das Einsatzgebiet bzw. das Umgebungsprofil — unbesiedelt bis dicht besiedelt.
Unsere Zulassungen
Wir dürfen auch in dicht besiedelten Gebieten fliegen!
Bezogen auf die oben genannte Kategorisierung fallen unsere beiden Oktocopter (X8-Bumblebee und X8-Hornet) in die Kategorie C. Mit einer maximalen Betriebsmasse von bis zu 5 kg ist daher sogar ein Einsatz in dicht besiedeltem Gebiet möglich, also über einem räumlich geschlossenen Besiedlungsgebietes, vergleichbar mit dem Ortskern einer typischen Marktgemeinde oder Bezirkshauptstadt. Siehe Schnittpunkt „Betriebsmasse bis einschließlich 5kg“ / „Einsatzgebiet IV dicht besiedelt“.
Multicopter mit über 5 kg maximalen Betriebsmasse und Zulassung der Kategorie C dürfen nur in besiedeltem, jedoch nicht dicht besiedeltem Gebiet geflogen werden. Multicopter mit C Zulassung, die mehr als 5 kg wiegen, dürfen nicht in besiedeltem Gebiet fliegen. Darüber hinaus gibt es zurzeit in Österreich keine Multicopter mit expliziter Zulassung der Kategorie D.
Unser großer Oktocopter, der Albatross, hat ein anderes Aufgabengebiet. Auf Grund seiner Größe und seiner hohen maximalen Tragkraft (10kg Nutzlast) ist er besonders für den Einsatz mit schwerem Equipment konzipiert, und kann problemlos große Kameras/Sensoren befördern. Darüber hinaus ist er ideal für den industriellen Einsatz, z.B: Auslegen von Ziehseilen (bei Hochspannungsmasten/Hängebrücken), das Ausbringen von Nützlingen in der Landwirtschaft oder auch allgemeine Transportflüge (z.b. Warenzustellung in schwer zugängliche Gebieten). Zugelassen ist er für die Kategorie A.
Sicherheit
- Fail-Safe-Szenarien – Intelligente Algorithmen können etwaige Probleme rechtzeitig erkennen und eingreifen (z.B. GPS-glitch-detection, Kompass-Ausfall, starke elektromagnetische Felder …)
- Pre-flight checks – die Sensorik wird vor jedem Start automatisch überprüft. Sollte etwas nicht stimmen, dann heben unser Copter nicht ab
- GPS-Assistance – die Navigation unterstützt GPS und ermöglicht präzise Positionierungen
- Automatic-Land – falls die Funk-Verbindung ausfällt, landen unser Copter automatisch und sicher
- Ladezustandsüberwachung – bevor die Batterien einen kritischen Zustand erreichen, kehren unsere Copter zur Startposition zurück
- Kurzschlussschutz – Unsere Copter fliegen stets mit 2 unabhänigen Akku-Packs und sind gegen interne Akku-Kurzschluss bzw. Akku-Fehlfunktionen abgesichert
- Redundante Flugkontroller – unsere selbst entwickelte Redundanz-Elekronitk erkennt ein anormales Flugverhalten und schaltet automatisch auf den zweiten redundanten Flugkontroller um, der dann nahtlos die Steuerung übernimmt.
- Triebwerksausfall – auch beim Ausfall eines Motors oder Beschädigung eines Propellers ist eine Weiterflug zum Zweck einer sicheren Landung problemlos möglich
- Geschulte Piloten – unsere Piloten haben jahrelange Flug-Erfahrung und sind luftrechtlich geschult (Prüfung bei Austro Control)